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Verbindliche

Zolltarifauskunft

(vZTA-Entscheidung)

Durch unterschiedliche Auffassungen und Unklarheiten über ein Produkt, kann es durchaus zu unterschiedlichen Zolltarifnummern kommen. Es darf für ein Produkt jedoch nur eine Zolltarifnummer geben, da sich aus der Codenummer beispielsweise Abgabensätze und eventuell notwendige Unterlagen, die bei der Abfertigung vorzulegen sind, ergeben.

Um Ihnen eine Rechtssicherheit zu bieten, damit Kosten und Aufwendungen im Voraus richtig kalkuliert werden können, steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung bei den Zollbehörden eine verbindliche Auskunft (vZTA) über die zolltarifliche Einreihung der Ware zu beantragen.

Wir übernehmen für Sie die Beantragung und pflege für Sie die richtigen Zolltarifnummer.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wir arbeiten

strukturiert,

zuverlässig

und immer

freundlich.

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