Das Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach.
Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.
In der Regel entscheidet das Zielland oder der Kunde über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Wir lassen für Sie nicht nur das Ursprungszeugnis bei der IHK beglaubigen, sondern können auch Handelsrechnungen und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Dokument für Sie bescheinigen lassen.
Welche Nachweise Sie benötigen oder ob der Ursprung gemäß Art. 60 (1) oder (2) UZK eigenhalten wurde prüfen wir für Sie.